Hauptnavigation überspringen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Salzburger Flughafen GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 95, 5020 Salzburg, FN 61365 v, LG Salzburg für Führungen am Salzburg Airport W. A. Mozart

Veranstalterin der Führungen am Salzburg Airport W.A. Mozart ist die Salzburger Flughafen GmbH („Veranstalterin“). Der Vertrag zwischen der Veranstalterin und TeilnehmerInnen der Führung wird zu folgenden Bedingungen abgeschlossen:

1. Geltung dieser Bedingungen

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen. Die Veranstalterin ist jederzeit berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden mit Veröffentlichung unter dem Link: https://www.salzburg-airport.com/am-flughafen/besucher/flughafenfuehrung/allgemeine-geschaeftsbedingungen-fuehrungen-am-salzburg-airport wirksam.

1.2. Diese Bedingungen gelten für alle Arten von Buchungen, insbesondere für Online-Buchungen sowie Buchungen per E-Mail.

1.3. Sofern ein TeilnehmerInnen für mehrere Personen eine Führung bucht, ist sie verpflichtet, allen anderen TeilnehmerInnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Tätigung der Buchung zur Kenntnis zu bringen.

 

2. Datenschutz

2.1. Die Veranstalterin verarbeitet im Zuge der Vertragsanbahnung und – Erfüllung nur jene Daten, die von den TeilnehmerInnen bei der Buchung angegeben werden. Wenn Sie nicht möchten, dass Daten von Ihnen verarbeitet werden, müssen Sie diese nicht angeben. Erhaltet die Veranstalterin nicht alle Daten um die Buchung durchführen zu können, kann es allerdings sein, dass die Buchung nicht durchgeführt werden kann.

2.2. Die Daten werden zum Zweck der Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO verarbeitet.

2.3. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt.

2.4. Die Veranstalterin speichert die Daten der TeilnehmerInnen nur so lange, wie dies zur Erfüllung des jeweiligen Verarbeitungszweckes nötig ist oder so lange, wie rechtliche Verpflichtungen dies vorsehen.

2.5. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen sind Sie unter anderem berechtigt (unter der Voraussetzung anwendbaren Rechts),

  • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten die Veranstalterin über Sie gespeichert hat und Kopien dieser Daten zu erhalten;
  • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;
  • von der Veranstalterin zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken; und
  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;
  • Datenübertragbarkeit zu verlangen;
  • die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt wer-den, zu kennen und
  • bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
     

3. Buchung, Entgelt und Zahlungsbedingungen

3.1. Führungen können online über folgenden Link https://www.salzburg-airport.com/am-flughafen/besucher/flughafenfuehrunggebucht werden. Im Online-Buchungstool sind die verfügbaren Termine für Führungen ersichtlich. Die Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist noch kein rechtsverbindliches Angebot der SFG, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterbreiten. Bei Online-Buchungen hat die Zahlung als letzter Schritt des Buchungsvorgangs zu erfolgen. Ohne erfolgreiche Zah-lung wird keine Buchungsanfrage übermittelt.  

3.2. Führungen können auch per E-Mail an besucherservice@salzburg-airport.at gebucht wer-den. In diesem Fall ist die Buchung erst dann rechtsverbindlich, wenn Ihnen vom Besucher-service des Flughafens eine Buchungsbestätigung per E-Mail übermittelt wird. Die Zahlung erfolgt bei der Buchung per E-Mail unmittelbar im Anschluss an die Führung am Info-Schalter im Terminal 1 des Flughafens. Erfolgt die Zahlung nicht am Tag der Führung, werden ab dem darauffolgenden Tag die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.

3.3. Für alle Führungen gelten die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Buchung, welche unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.salzburg-airport.com/am-flughafen/besucher/flughafenfuehrungen .

3.4. Das Parken am Flughafengelände ist nicht im Preis für die Führung inbegriffen. Alle Infos zum Parken am Flughafen erhalten sie unter: www.salzburg-airport.com/parken/parktarife.

4. Verhaltenspflichten der TeilnehmerInnen

4.1. Die TeilnehmerInnen haben sich 10 Minuten vor Start der Führung am Treffpunkt: Check-In Halle im Terminal 1 bei der Sperrgepäckaufgabe einzufinden. Die Führung dauert 1,5 Stunden. Bei Verspätungen von TeilnehmerInnen ist die Führung um die Verspätungszeit verkürzt. In diesem Fall haben sowohl der verspätete als auch die übrigen TeilnehmerInnen we-der einen Anspruch auf die volle Führungszeit von 1,5 Stunden noch auf allfälligen Geldersatz.

4.2. TeilnehmerInnen haben den Anweisungen des Guides und sonstigen Flughafenpersonals unbedingt Folge zu leisten. Sie haben sich stets in der Nähe des Guides aufzuhalten und Markierungen (z.B. für Fußgänger bestimmte Wege) zu beachten. Jeder Teilnehmer/in verpflichtet sich, die vom Flughafen zur Verfügung gestellte Warnweste, während der gesamten Führung zu tragen.

4.3. TeilnehmerInnen haben sich so zu verhalten, dass sie den Flughafenbetrieb nicht stören und weder sich selbst noch andere Personen oder fremdes Eigentum gefährden.

4.4. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist untersagt, darunter fallen sämtliche scharfen, spitzen, explosiven, entzündlichen oder sonst zur Selbst- oder Fremdgefährdung oder zur Gefährdung von Sachen geeigneten Gegenstände (z.B. Feilen, Messer, sämtliche Arten von Waffen, explosive Flüssigkeiten oder Gegenstände, Feuerzeuge etc.).
 

5. Minderjährige TeilnehmerInnen

5.1. Minderjährige dürfen nur in Begleitung volljähriger Aufsichtspersonen an Führungen teil-nehmen, wobei als Richtwert zumindest 1 Aufsichtsperson pro 15 Minderjährigen gilt. Einem niedrigeren Betreuungsschlüssel kann die Veranstalterin nach ihrem Ermessen zustimmen.

5.2. Die Aufsichtspflicht trifft ausschließlich die Aufsichtspersonen, nicht die Veranstalterin (daher auch nicht den Guide).

5.3. Minderjährige TeilnehmerInnen unterliegen ebenfalls den Verhaltenspflichten gemäß Punkt 4. Die Aufsichtspersonen haben die Einhaltung dieser Pflichten durch minderjährige Teil-nehmerInnen sicherzustellen.

 

6. Abbruch und Absage

6.1. Die Veranstalterin ist jederzeit berechtigt, die Führung nach ihrem Ermessen abzusagen bzw. abzubrechen, wenn 

  • ein oder mehrere (auch minderjährige) TeilnehmerInnen gegen ihre Verhaltenspflichten nach Punkt 4 verstoßen oder
  • Aufsichtspersonen ihrer Aufsichtspflicht gemäß Punkt 5 nicht nachkommen oder
  • dies sonst aus Sicht der Veranstalterin aus Sicherheitsgründen (zB. Staatsbesuch, Flugzeugabsturz, sonstiger Notfall etc.) oder zur Gewährleistung eines reibungslosen Flughafenbetriebes geboten erscheint oder 
  • ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

6.2. Im Fall des Abbruchs erfolgt keine Rückerstattung des Entgelts für die Führung. Dies gilt für alle Fälle des Abbruchs und auch unabhängig davon, ob ein allfälliges unangebrachtes Verhalten nur von einem oder von mehreren TeilnehmerInnen gesetzt wurde.

6.3. Weiters ist die Veranstalterin berechtigt, vereinbarte Führungen im Vorfeld abzusagen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zur Gewährleistung eines reibungslosen Flughafen-betriebs geboten erscheint. In diesem Fall ist kein Entgelt zu leisten bzw. bereits geleistetes Entgelt zurückzuerstatten. Die Veranstalterin wird sich bemühen, einen geeigneten Ersatztermin anzubieten.
 

7. Stornierung

7.1. Gebuchte Führungen können bis 2 Wochen vor dem Führungstermin kostenlos storniert werden. Wird die Stornierung weniger als 2 Wochen bis 1 Tag vor dem Führungstermin per E-Mail beantragt, sind 50% des Entgelts zu entrichten. Wird erst am Tag der Führung storniert, ist das gesamte Entgelt, also 100% des Buchungspreises, zu entrichten.

7.2. Stornierungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese per E-Mail an LzImqJAbMKWmMKW2nJAyDUAuoUcvqKWaYJScpaOipaDhLKD= geschickt werden. Damit die Stornierung zugeordnet werden kann, müssen der Name des Buchenden sowie der Termin der Führung im E-Mail angeführt werden. Telefonische oder persönliche Stornierungsanfragen können nicht berücksichtigt werden.

8. Haftung

8.1. Die Veranstalterin ist um die Sicherheit der TeilnehmerInnen bemüht und ist bestrebt, Führungen so durchführen, dass Gesundheit und/oder Eigentum von TeilnehmerInnen möglichst nicht gefährdet werden.

8.2. Die TeilnehmerInnen nehmen zur Kenntnis, dass es auf einem Flughafen Gefahrenquellen gibt (wie etwa automatische Gepäckrollbänder, rollende Flugzeuge, in Betrieb befindliche Abfertigungsgeräte, sonstige Fahrzeuge etc.) und es im Interesse ihrer eigenen Sicherheit erforderlich ist, die Pflichten gemäß Punkt 4. und Punkt 5. zu beachten.

8.3. Die Haftung der Veranstalterin ist für den Fall ausgeschlossen, dass sie einen Schaden (aus-genommen Personenschäden) leicht fahrlässig verursacht hat.

8.4. Im Übrigen haften die Veranstalterin und die TeilnehmerInnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1. Soweit gesetzlich nicht zwingend unzulässig, wird für Streitigkeiten aus oder im Zusammen-hang mit Führungen am Salzburg Airport W.A. Mozart die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in der Stadt Salzburg vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen anwendbar.